Informationen zu Elektro- und Elektronikaltgeräten

Hiermit informieren wir private Haushalte, die elektrische und elektronische Geräte verwenden, über wichtige Aspekte der umweltgerechten Entsorgung und sicheren Handhabung von Altgeräten.

 

Entsorgung und Kennzeichnung elektrischer und elektronischer Altgeräte gemäß Anhang 3 des ElektroG

Besitzer von alten elektrischen und elektronischen Geräten müssen diese getrennt vom üblichen Hausmüll entsorgen. Dazu gehört, dass sie nicht im regulären Siedlungsabfall enden, sondern durch speziell eingerichtete Sammel- und Rücknahmesysteme entsorgt werden.

Falls Batterien und Akkus einfach entnommen werden können und nicht fest eingebaut sind, sollten diese vor der Abgabe bei einer Sammelstelle entfernt werden.

Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Altgeräte im Sinne des § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG von öffentlichen Entsorgungsträgern zur Vorbereitung auf eine Wiederbenutzung aussortiert werden.

Die offizielle Kennzeichnung, die das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern verwendet, signalisiert, dass Altgeräte nicht in den normalen Siedlungsabfall gehören.

 

Optionen zur Rückgabe von Altgeräten

Altgeräte können zur durch uns übernommenen Adresse gesendet oder direkt abgegeben werden, wobei die Transportkosten von uns übernommen werden. Alternativ bieten auch viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Möglichkeiten zur Rückgabe, um eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Manchmal ist auch eine Wiederverwendung der Geräte möglich. Weitere Informationen dazu sind über die jeweiligen Sammel- oder Rücknahmestellen erhältlich.

Die Adressen der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen